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Fortbildung/Informationsabend: Mobbing und Cybermobbing (Ges...
ZUM ANGEBOT
Hinschauen und Handeln!
Das italienische Parlament hat 2017 einstimmig das neue Gesetz über Cybermobbing genehmigt. Dies führt nun dazu, dass Cybermobbing erstmals als Gewaltakt definiert wird. Die genaue Beschreibung von Cybermobbing sagt, es handelt sich um:
„Jede Form von Druck, Aggression, Belästigung, Erpressung, Beleidigung, Verunglimpfung, Verleumdung, Identitätsdiebstahl; Änderung, widerrechtliche Wegnahme, Manipulation, illegale Verarbeitung personenbezogener Daten zum Nachteil des Minderjährigen, sowie die elektronische Verbreitung von Inhalten, welche ein oder mehrere Familienmitglieder betrifft, mit der Absicht, den Minderjährigen oder eine Gruppe zu isolieren um somit einen Akt von Missbrauch oder einen Angriff zu setzen, sowie ihn oder die Gruppe ins Lächerliche zu ziehen“. (Übersetzter Auszug vom Gesetzesentwurf).
Das Gesetz sieht vor, dass jeder Minderjährige ab 14 Jahren (auch ohne Wissen der Eltern), die Möglichkeit hat, direkt den Webseite-Manager aufzufordern, die „Cyber-Aggression“ zu verschleiern oder zu entfernen. Wenn die zuständige Person die Warnung ignoriert, kann das Opfer, gemeinsam mit den Eltern, die Staatspolizei, insbesondere die Post- und Kommunikationspolizei, kontaktieren, welche innerhalb von 48 Stunden verpflichtet ist, einzugreifen.
Zudem wurde auch ein virtuelles Anti-Stalking-Gesetz festgelegt, welches besagt, dass jeder „Bully“ über 14 Jahren von der Quästur eine Verwarnung erhält, solang keine Anzeige auf Verleumdung, Bedrohungen oder rechtswidrige Verarbeitung der Daten vorliegt. Diese Verwarnung hält bis zur Volljährigkeit an.
Jede Schule muss außerdem unter den Professoren eine/n Vorsitzende/n ernennen, die/der für die Kontrolle und Prävention von Cybermobbing zuständig ist und falls nötig, mit den Polizeikräften arbeitet. Jede Schule ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Autonomie, eine gezielte Internet-Bildung zu fördern und die Schüler/innen über die Rechte und Pflichten im Netz zu informieren. Ein interministerieller technischer Vorstand ist für die Koordinierung der verschiedenen Interventionen verantwortlich und entwickelt einen vollständigen Plan gegen Cybermobbing.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein, um Cybermobbing entgegenzuwirken. Es ist eine Realität, die leider immer häufiger schwere Schäden für die Opfer verursacht und daher in all seinen Erscheinungsformen bekämpft werden muss, sowohl auf präventiver Ebene als auch durch Bildungsmaßnahmen.
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Informationsheft für Schüler und Schülerinnen...
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