Gewalt an Frauen

Info 11.8.2021 Facebook Teilen

Gewalt an Frauen passiert in Südtirol jeden Tag. Sie kann körperlicher, psychischer, sexualisierter oder ökonomischer Art sein. Die betroffenen Frauen haben häufig Angst, sind unter Druck oder fühlen sich hilflos.

Verschiedene Erhebungen weisen darauf hin, dass rund ein Drittel aller Frauen mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen sind. Dabei spielt der soziale Hintergrund oder auch das Alter keine Rolle – Gewalt gegen Frauen betrifft verschiedenste Menschen.
 

Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?

Geschlechtsspezifische Gewalt beschreibt alle Arten der Gewalt, welche aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der Geschlechtskategorien stattfindet. Diese kann gegen einzelne Menschen, aber auch gegen Gruppen von Menschen gerichtet sein. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft vordergründig Frauen. Zum Beispiel dann, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, aber auch Phänomene wie Zwangsheirat oder strukturelle Machtverhältnisse, die Frauen in ökonomischer Hinsicht benachteiligen, stellen geschlechtsspezifische Gewalt dar.

Der Ursprung geschlechtsspezifischer Gewalt liegt in gesellschaftlichen Strukturen, die das Risiko für Frauen und Mädchen erhöhen, benachteiligt zu werden und Gewalt zu erfahren.

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen, betrifft auch Mädchen unter 18 Jahren und bezieht sich nicht nur auf das biologische Geschlecht. Auch Transfrauen sind von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.
 

Was ist Gewalt an Frauen?

Gewalt an Frauen zeigt sich auf unterschiedlichen Arten und Weisen, wie zum Beispiel durch:
  • Alltägliche sexistische Verhaltensweisen, wie beispielsweise frauenfeindliche Witze
  • die Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn Frauen beispielsweise bestimmte Orte, Wege oder Situationen meiden müssen, um Belästigungen oder Bedrohungen zu entgehen
  • Stalking, wenn eine Frau beispielsweise verfolgt und ihr vor Wohnung, Arbeitsplatz oder Supermarkt aufgelauert wird
  • Emotionale Gewalt, wie Demütigungen oder Bloßstellen bis hin zu Drohung und Erpressung
Psychische, physische oder sexualisierte Gewalt inner- und außerhalb von Beziehungen, aber auch bspw. Genitalverstümmelung sind Arten von Gewalt, die Frauen widerfahren. Die Spitze der Gewalt an Frauen stellen Femizide dar. Femizide definieren Tötungen von Frauen durch Männer. Dabei stehen diese Männer meist in Beziehung zu den getöteten Frauen. Im Schnitt wird in Italien alle drei Tage eine Frau ermordet.

Die Istanbul Konvention definiert Gewalt an Frauen „als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben

Was ist häusliche Gewalt?

Der Begriff häusliche Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt zwischen Personen, die in enger Beziehung zueinander stehen und meistens zusammenleben.
Die Istanbul Konvention subsumiert unter häuslicher Gewalt „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte

Meist treten bei häuslicher Gewalt mehrere Gewaltformen gleichzeitig auf. Frauen erleben dann bspw. physische, psychische und ökonomische Gewalt gleichzeitig. Dies hat Auswirkungen auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene für diese Frauen.

Auch Kinder, die häusliche Gewalt beobachten, leiden unter der Situation. Man spricht hier von miterlebter Gewalt.
Häusliche Gewalt findet nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände statt und ist nie „Privatsache“. Betroffene benötigen Unterstützung

Istanbul Konvention

Istanbul Konvention

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist ein völkerrechtlicher Vertrag, welcher Normen beinhaltet, welche vor den verschiedenen Formen der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schützen sollen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu treffen.
Italien hat die Istanbul-Konvention 2013 ratifiziert.

Istanbul Konvention

Beratungs- und Unterstützungsangebote in Südtirol

Beratungs- und Unterstützungsangebote in Südtirol

In Südtirol gibt es kostenlose und anonyme Beratungs- und Unterstützungsangebote an die sich Betroffene wenden können:

Bozen GEA Kontaktstelle gegen Gewalt: 800 276 433 (24h)
Bozen Haus der geschützten Wohnungen: 800 892 828 (24h)
MeranFrauen gegen Gewalt: 800 014 008 (24h)
Brixen Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen: 800 601 330 (24h)
Bruneck Frauenhausdienst: 800 310 303 (Bürozeiten)
Europäische Notrufnummer: 112 (24h)
Italienweit – Notrufnummer für Opfer von Gewalt und Stalking: 1522 (24h)

Beratungseinrichtungen für Männer:
Südtirolweit - Caritas Männerberatung: 0471 32464

Frauenmarsch

Am 25.09.2021 fand der Auftakt Frauenmarsch in Bozen statt. Die Organisationsgruppe Frauenmarsch macht fortlaufend auf verschiedene Formen der Gewalt gegen Frauen aufmerksam und schafft Bewusstsein für das Vorhandensein und die Auswirkungen patriarchaler Systeme und Denkmuster. Stereotype Geschlechterrollen sollen hinterfragt und sexistische Strukturen und Verhaltensweisen sollen überwunden werden.
 
Als Grundlage erstellte das Organisationsteam ein Manifest für einen Paradigmenwechsel.
Mehr Infos über Frauenmarsch findest du hier oder direkt via Mail an frauenmarsch.donneinmarcia@gmail.com
Bild Frauenmarsch Bozen

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