Die Genehmigung des Alkoholpräventionskonzeptes legte den Grundstein für die erste
Alkoholpräventionskampagne in Südtirol. Insgesamt gab es von 2006 bis heute 14 Kampagnenausgaben, mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten. Die Wortmarke veränderte sich über die Jahre:
„Alles im Griff?“ (2006–2008),
„Trinken mit Maß“ (2009–2016) und „
Keine Kompromisse“ (2017 bis heute). Das Logo – ein Roter Kronenkorken und ein weißes Rufzeichen – wurde 2009 eingeführt und blieb über den gesamten Zeitraum mit leichten grafischen Veränderungen bestehen. Als Marke hat es sich etabliert.
In Anlehnung an das Schweizerische Nationale Programm Alkohol (NPA) 2008–2016 dienten für jede Kampagne folgende Leitgedanken als Grundhaltung:
- „Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen.“
- Es gilt, pragmatische Antworten auf konkrete Problemlagen zu finden.
- Die Förderung der Eigenverantwortung ist ein zentrales Ziel.
- Strukturelle Maßnahmen zur Förderung des risikoarmen Alkoholkonsums werden eingeführt.
- Auf Angst- und Drohbotschaften wird verzichtet.
Bereits in diesen Leitgedanken kommt ein ganz bestimmtes
Menschenbild zum Vorschein. Menschen sind frei und haben das Recht alles zu tun, was anderen nicht schadet. (
„Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“)
In den Kampagnen wird beispielsweise auf Übertreibung, Schrecken und Angstmacherei verzichtet, weil das als Grenzverletzungen gegenüber den Menschen, als regelrechte Übergriffe auf das emotionale Befinden des Einzelnen, angesehen wird.
Die im Präventionskonzept angeführten
Ziele werden laufend überprüft und bei der Kampagnenumsetzung sowie deren Begleitmaßnahmen berücksichtigt:
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zielen die Kampagnen darauf ab:
- das Problembewusstsein und die Einstellungsänderung gegenüber dem Umgang mit Alkohol zu verstärken;
- Trinkmustern zu fördern, die das individuelle Risiko sowie die schädlichen Folgen für die unmittelbare Lebensumwelt und für die Gesellschaft insgesamt mindern
Bezogen auf Risikogruppen, Risikosituationen und spezifische Lebensräume:
- Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums (Grenzmengenempfehlungen, Konsumempfehlungen bzw. Gesund-heitswarnungen);
- Förderung der sogenannten „Punkt- Nüchternheit“ in bestimmten Situationen (z.B. Straßenverkehr, Arbeitsplatz), bei bestimmten Personengruppen (z.B. Kinder/Jugendliche bis zu einer bestimmten Altersgrenze, Schwangere) und in spezifischen Lebensräumen (z. B. Krankenhaus, Schule, Betrieb).